- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Ehrenrat
- der Hauptausschuss
- dem oder der Vorsitzenden
- dem oder der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem oder der Schatzmeister/in
- dem oder der Schriftführer/in
- dem Abteilungsleiterobmann oder der Abteilungsleiterobfrau
- den acht Beisitzern oder Beisitzerinnen
- Der Vorstand wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
- Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern.
- Der Hauptausschuss besteht aus:
- dem Vorstand
- den Abteilungsleitern/innen oder deren Stellvertreter/innen
- den Übungsleitern/innen oder deren Stellvertreter/innen
- den Jugendleitern/innen oder deren Stellvertreterinnen
Der Hauptausschuss tagt alle drei Monate.