Organe

Die Organe des Vereins sind
  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • der Ehrenrat
  • der Hauptausschuss
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die einmal im Jahr stattfindet.
 
Der Vorstand besteht aus:
  • dem oder der Vorsitzenden
  • dem oder der stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem oder der Schatzmeister/in
  • dem oder der Schriftführer/in
  • dem Abteilungsleiterobmann oder der Abteilungsleiterobfrau
  • den acht Beisitzern oder Beisitzerinnen
Der Vorstand wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
 
Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern.
 
Der Hauptausschuss besteht aus:
  • dem Vorstand
  • den Abteilungsleitern/innen oder deren Stellvertreter/innen
  • den Übungsleitern/innen oder deren Stellvertreter/innen
  • den Jugendleitern/innen oder deren Stellvertreterinnen

Der Hauptausschuss tagt alle drei Monate.